– Großartige App
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– Für Kunden auf der ganzen Welt

Aximetria ist Mitglied der SRO VQF (ID 100637). Der VQF ist offiziell anerkannt und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) überwacht.

Ihr Schweizer Krypto-Konto

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Aximetria ist Mitglied der SRO VQF (ID 100637). Der VQF ist offiziell anerkannt und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) überwacht.

Ihr Schweizer Krypto-Konto

Seit 2019 reguliertes Finanzunternehmen

Die Schweiz ist ein einzigartiger Ort auf der Finanzweltkarte. Das Land ist ein Synonym für Zuverlässigkeit und hat die fortschrittlichste Krypto-Regulierung in Europa entwickelt.

Aximetria ist seit 2019 ein regulierter Finanzintermediär und wurde als eines der ersten Unternehmen die Abwicklung von Transaktionen in Krypto- und Fiat-Währungen zugelassen.

Aximetria ist Mitglied des VQF SRO (ID 100637). Der VQF ist offiziell anerkannt und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) überwacht.
Geben Sie den Firmennamen in ein Suchfeld ein, um den aktuellen Status des Unternehmens auf der FINMA-Website zu überprüfen.
Gemäß den Anforderungen des VQF werden sowohl die Datenbearbeitung als auch die Handelsgeschäfte auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft durchgeführt. Dadurch wird der notwendige Schutz der Kundeninteressen und das erforderliche Maß an Kontrolle seitens der Aufsichtsbehörde gewährleistet.

Der Hauptsitz von Aximetria befindet sich in Zug, auf dem Gelände von CV Labs im Zentrum des Crypto Valley.
Transaktionen werden in der Schweiz ausgeführt
Die Vermögenswerte werden in zertifizierten Schweizer Rechenzentren gespeichert
Die gesamte IT-Infrastruktur des Unternehmens befindet sich in zugelassenen, zertifizierten Rechenzentren in der Schweiz. Dies bietet ein Höchstmaß an Fehlertoleranz und Informationssicherheit und garantiert, dass die Vermögenswerte der Kunden auch im Falle eines Verbots von Kryptowährungen in bestimmten Ländern jederzeit verfügbar sind.
Das Unternehmen wird jährlich geprüft
Die Prüfer kontrollieren, ob die AML-Richtlinien des Unternehmens und deren Umsetzung den strengen Anforderungen von VQF entsprechen. Aximetria hat sich von Anfang an für die strikte Einhaltung der schweizerischen und internationalen Finanzregulierung entschieden, um sicherzustellen, dass die Kryptoanlagen unserer Kunden keine regulatorischen Risiken bergen.
Die Prüfungen werden von einem Schweizer Auditor, der AML Revisions AG, durchgeführt.
Gelder jederzeit abheben
Keine zweifelhaften, umständlichen Optionen.
Geben Sie einfach den Betrag, die Kontodaten oder eine Kartennummer ein.
Aufgrund des Status des Finanzintermediärs und der eigenen Fiat-Abwicklung bietet das Unternehmen sichere und bequeme Optionen für die Ein- und Auszahlung von Fiat-Guthaben.
SWIFT
Verwenden Sie Ihre Mastercard- oder Visa-Karten für sofortige Abhebungen. Die Zuverlässigkeit der Speicherung von Kartendaten wird durch das PCI-DSS-Zertifikat bestätigt.
Bankkarten
Ein- und Auszahlungen per SWIFT-Überweisung sind besonders bei größeren Transaktionen praktisch. Überweisen Sie USD- und EUR-Guthaben ganz einfach selbst und kostenlos über die Aximetria-App. Überweisungen brauchen maximal zwei Werktage.
Die Traditionen des Schweizer Bankwesens liegen in der DNA unseres Unternehmens. Wir haben beschlossen, dass es bei Aximetria keine versteckten Provisionen, keine zusätzlichen Gebühren, keine Spreads und keine Aufschläge geben wird. Diese Bedingungen sorgen für mehr Ehrlichkeit und Transparenz in der Beziehung zu unseren Kunden.
Transparente und niedrige Gebühren
Sie haben eine Frage? Fragen Sie uns in der App.
Rund um die Uhr erreichbarer, mehrsprachiger Chat-Support
— Sofortige Handelsausführung
— Intuitive Benutzeroberfläche
Großartige App
Die AML-Richtlinie der Aximetria GmbH richtet sich nach den folgenden Gesetzen und Verordnungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Federal Act on Combating Money Laundering and terrorist financing of 10 October 1997

Ordinance on Combating Money Laundering and Terrorist Financing of 11 November 2015

FINMA Circular 2016/7 on "Video and online identification" of 3 March 2016

Regulations of the Self-Regulatory Organisation pursuant to the Anti-Money Laundering Act VQF Financial Services Standards Association regarding the Combating of Money Laundering and Terrorist Financing of 28 September 2015
VQF-Circular 2016/1 concerning Applicability of regulations issued by FINMA of 14 June 2016

VQF information leaflet for the engagement of third parties for the performance of duties of due diligence and / or as AMLA Special Department

VQF Information leaflet for issuing internal directives

Swiss Criminal Code of 21 December 1937